Bei der Stichtagsinventur muss die mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte zwar nicht am Abschluss-Stichtag erfolgen. Sie muss aber zeitnah innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Abschluss-Stichtag durchgeführt werden. Zugänge und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Abschluss-Stichtag werden anhand von Belegen mengen- und wertmäßig auf den Abschluss-Stichtag fortgeschrieben beziehungsweise zurückgerechnet.